Neues Erwachsenenschutzrecht

Seit 2013 ist das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (früher Vormundschaftsgesetz) in Kraft. Es bringt in der Praxis sehr viele Neuerungen.
Wie ist im neuen Recht vorzugehen, wenn die elterliche Sorge über das Erwachsenwerden des Kindes hinaus geregelt werden soll? Wie müssen die bestehenden Vormundschaften in das neue Recht überführt werden, welches nur noch abgestufte Beistandschaften kennt? Wie sind die Regelungen der Übergangsfristen? Das neue Recht bietet neue Regelungen betreffend die eigenen Kinder sowie gegenüber von Angehörigen. Zusätzlich wird eine grundsätzliche Übersicht über das neue Recht für alle Interessierten gegeben.