6 Minimalanforderungen

Wie wissen Vermieter und Mieter, ob eine Wohnung rollstuhlgängig umgebaut werden kann? Um diese Frage zu beantworten, haben Baufachleute 6 Minimalanforderungen aufgestellt.

Zugang, Breite von Türen, Grössenverhältnisse

Erfüllt eine Wohnung die 6 Minimalanforderungen, kann sie mit wenig Aufwand an die Bedürfnisse einer Person im Rollstuhl angepasst werden. Erst wenn die Minimalanforderungen erfüllt sind, darf eine Wohnung deshalb als rollstuhlgängig ausgeschrieben werden. Die 6 Minimalanforderungen legen Bedingungen für folgende Bereiche fest:

  • Zugänge
  • Liftgrösse
  • Niveauunterschiede
  • Korridorbreite
  • Türbreite
  • Raumgrösse von WC, Bad, Küche

Die Minimalanforderungen gelten nur für bestehende Wohnungen. Für die Planung von Wohnbauten (Neu- und Umbauten) gelten die aktuellen Normen und Gesetze.