Erwachsenenschutzrecht

Anfang 2013 wurde das frühere Vormundschaftsrecht durch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Procap hat die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.

Verbesserungen im Gesetz

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bringt für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen. Die behördliche Bevormundung wird durch möglichst individuell angepasste Massnahmen ersetzt. Das neue Erwachsenenschutzrecht verfolgt damit das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Handicap zu fördern.

Informatives Merkblatt

In unserem Merkblatt haben wir die wesentlichen Änderungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zusammengefasst.

Wenn Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Beratungsstelle. Hier finden Sie zudem die aktuellen Vortragsdaten zum Thema.