Ergänzungsleistungen

Nach einer dreijährigen Debatte hat das Parlament am 22. März 2019 die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) abgeschlossen. Procap Schweiz zieht ein verhalten positives Fazit: Die befürchteten radikalen Einschnitte konnten abgewendet und das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden. Dennoch bleiben einschneidende Kürzungen bestehen.

Die Reform in Kürze

Für Procap Schweiz hatten die Änderungen am Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Reform der EL) absolute Priorität. Fast die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner sind auf EL angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Procap Schweiz hat sich daher entschieden gegen jeglichen Abbau von Leistungen eingesetzt.
Nach mitunter hitzigen Debatten konnten zahlreiche Sparmassnahmen abgemildert oder verhindert werden. Procap Schweiz konnte gemeinsam mit Inclusion Handicap und der „Allianz der Ergänzungsleistungen“ sicherstellen, dass die Massnahmen die finanzielle Situation zahlreicher IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht weiter gefährden und dass die zugestandenen Einschnitte akzeptierbar bleiben.

Die Forderung der Erhöhung der Mietzinsmaxima wurde endlich gehört und ermöglicht nun den Zugang zu barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum.

Ergänzungsleistungen bilden einen Rechtsanspruch

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV wurden 1966 eingeführt, nachdem sich gezeigt hatte, dass die staatliche Altersversorgung (AHV/IV/EO) den verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung nicht erfüllen konnte. Zunächst nur als Übergangslösung gedacht, sind die EL heute in Artikel 112a der Bundesverfassung verankert und stellen einen festen Bestandteil des Sozialversicherungssystems in der Schweiz dar. Die EL greifen, wenn Rente und andere Einkünfte für die Deckung des Lebensunterhalts nicht reichen. Sie bilden einen Rechtsanspruch und dürfen nicht mit den Leistungen der öffentlichen und privaten Fürsorge vermischt werden. Zusammen mit AHVund IV sind sie fester Bestandteil der grundlegenden sozialen Vorsorge.

Mit den EL musste das aufgrund der zahlreichen Revisionen der IV ständig sinkende Rentenniveau in den letzten Jahren aufgefangen werden. Der Anteil der IV-Rentnerinnen und -Rentner, die auf EL angewiesen sind, betrug im Jahr 2017 46,7 %. Mit den EL werden immer häufiger die zu geringen IV-Renten aufgestockt – ein Alarmsignal für unser Rentensystem.

Die Kosten für die EL sind in den letzten Jahren konstant gestiegen. Dies liegt zum einen an der älter werdenden Bevölkerung und der zunehmenden Anzahl Heimaufenthalte, und andererseits an den verschiedenen Gesetzesrevisionen, darunter der neue Finanzausgleich, die Pflegefinanzierung oder der Abbau von Leistungen der IV.