Öffentlich zugängliche Bauten

Diese Kategorie umfasst die öffentlich zugänglichen Bauten mit dazugehörenden Aussenanlagen. Dies sind zum Beispiel Theater, Verwaltungen, Schulen, Arztpraxen und Shoppingcenter.

Drei Kategorien werden unterschieden

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Norm SIA 500 Hindernisfreies Bauen unterscheiden vier Unterkategorien:

  • Allgemein zugängliche Bauten (z.B. Restaurants, Hotels, Banken, Verkaufsgeschäfte, Kinos, Theater, Museen, Versammlungs- und Aufenthaltsräume, Sport- und Wellnessanlagen, Gartenanlagen)
  • Bauten, die einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen (z.B. Schulen, Kirchen und Clubanlagen)
  • Bauten, in denen Dienstleistungen persönlicher Natur erbracht werden (z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien)
  • Besucherbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen (z.B. Empfangsräume, Sitzungsräume, Kantinen)