Gesetze und Vorschriften

Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben den nationalen bestehen auch kantonale Vorschriften.

Nationale Vorschriften

Die Verfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die dazugehörigen Verordnungen und Erläuterungen regeln übergeordnet die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Bauten. Sie gelten für die ganze Schweiz.

Kantonale Bauvorschriften

Das BehiG ist ein übergeordnetes Rahmengesetz, für die Umsetzung sind die Kantone zuständig. Bei Wohnbauten greift das BehiG erst bei Mehrfamilienhäuser mit 9 und mehr Wohnungen. Die Vorschriften der Kantone können hier weiter gehen. Beispielsweise verlangen einige schon ab 4 Wohnungen eine hindernisfreie Ausführung nach SIA 500. Die Gemeinden können mit ihren Bestimmungen noch strenger sein. Eine Übersicht über die  Bauverordnungen der Kantone finden Sie hier Link öffnet in neuem Fenster..