Tipps zur Wohnungssuche
Ergänzungsleistungen für die Wohnungsmiete
Die Ergänzungsleistungen (EL) zahlen Anspruchsberechtigten auf Antrag einen Teil der Miete. Gemäss Art. 10 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen gelten folgende Höchstbeträge für die Miete einer Wohnung:
- bei alleinstehenden Personen: 13'200 Franken (1'100 Franken/Monat)
- bei Ehepaaren und Personen mit rentenberechtigten Waisen oder mit Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen: 15'000 Franken (1'250 Franken/Monat)
- bei der notwendigen Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung: zusätzlich 3'600 Franken. (300 Franken/Monat)
Unterstützung für Mietzinskautionen
In einigen Kantonen hilft Pro Infirmis bei der Finanzierung von Mietzinskautionen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständige Beratungsstelle. Die Kontakte finden Sie auf der Website von Pro Infirmis.