Infos für Nicht - Mitglieder
Die Anzahl Fälle in der Rechtsberatung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) erlauben jedoch keine Stellenaufstockung. Damit wir unseren langjährigen Mitgliedern weiterhin einen unentgeltlichen Rechtsdienst anbieten können, hat der Zentralvorstand folgende Einschränkungen beschlossen:
Der Rechtsdienst und die regionalen Beratungsstellen können bei Arbeitsüberlastung einen vorübergehenden Aufnahmestopp beschliessen. Diese Massnahme soll jedoch nur im Notfall angewendet werden.
Ein Neumitglied* bezahlt je nach Region eine einmalige Eintrittsgebühr von maximal 350 Franken, wenn es in Rechtsfragen die Unterstützung einer regionalen Beratungsstelle in Anspruch nimmt. Mehrjährige Vereinsmitglieder erhalten diese Beratung kostenlos.
Neumitglieder, deren Beratungsbedarf innert der ersten zwei Jahre seit Beginn der Aktivmitgliedschaft entsteht, bezahlen im ersten und zweiten Beratungsjahr je 450 Franken pro Jahr, wenn eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt den Fall übernimmt. Bei Kinderfällen beträgt die Kostenbeteiligung im ersten Jahr 450 Franken und im zweiten 200 Franken. Hat das Mitglied bereits eine Eintrittsgebühr an die regionale Geschäftsstelle bezahlt, entfällt die zweite Eintrittsgebühr im Rechtsdienst. In allen Fällen wird weiterhin der übliche jährliche Mitgliederbeitrag fällig. Bisherige Mitglieder sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie erhalten die Rechtsberatung im Rahmen des Mitgliederbeitrages weiterhin kostenlos.
*Diese Regelung gilt für die ersten zwei Jahre der Mitgliedschaft.
Telefonische Anfragen, kurze schriftliche Auskünfte oder eine Besprechung in einer regionalen Rechtssprechstunde sind auch für Nicht-Mitglieder unentgeltlich.