Wann kann meine IV-Rente geändert werden?

Wenn Sie eine IV-Rente beziehen, kann sich Ihre Situation verändern – etwa infolge Gesundheitszustands, Arbeit oder der Lebensumstände. In solchen Fällen kann oder muss Ihre Rente überprüft werden. Dies geschieht durch Revision oder Wiedererwägung.

Bei einer Revision prüft die IV, ob sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Sie kann durch die IV selbst oder auf Ihr Gesuch hin erfolgen. Eine Rentenanpassung (Erhöhung, Herabsetzung oder Aufhebung) ist möglich, wenn sich Ihr Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozent verändert.

Mögliche Gründe für eine Änderung:

  • Der Gesundheitszustand hat sich für mehr als drei Monate verbessert oder verschlechtert.
  • Die Arbeitssituation oder das Einkommen haben sich verändert.
  • Es kam zu Veränderungen im Alltag oder in der Familie
    (z. B. Geburt eines Kindes), die die Erwerbsmöglichkeiten betreffen.
  • Die Erwerbsfähigkeit wurde durch die Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen beeinflusst.

Ablauf der Revision

Sie werden schriftlich von der IV-Stelle über eine Revision informiert. Bei eigenem Gesuch müssen Sie die Veränderung glaubhaft belegen, idealerweise mit ärztlichem Bericht. Die IV-Stelle wird in der Folge neue Unterlagen anfordern, insbesondere aktuelle medizinische Berichte. Wird ein Revisionsgrund festgestellt, erfolgt die Neuberechnung des Invaliditätsgrads unabhängig von den früheren Einschätzungen. Sie erhalten dann entweder eine Mitteilung über den unveränderten Rentenanspruch oder einen Vorbescheid zur Änderung.

Wiedereingliederung

Stellt die IV Eingliederungspotenzial fest, können Massnahmen angeordnet werden. Auch bei freiwilliger Selbsteingliederung kann die Rente gesenkt oder aufgehoben werden. In diesem Fall gilt eine dreijährige Übergangsfrist mit erleichterter Rückkehr zur alten Rente bei Scheitern.

Neubeurteilung einer Verfügung

Eine Neubeurteilung – juristisch Wiedererwägung genannt – einer Verfügung kommt nur selten vor. Etwa dann, wenn die ursprüngliche Verfügung klar und offensichtlich fehlerhaft war. Ein anderes Gutachten allein genügt nicht. Wurde die Verfügung bereits gerichtlich beurteilt, ist eine Wiedererwägung ausgeschlossen.

Livia Schmid, Rechtsanwältin

Worauf sollten Sie achten, wenn eine Revision Ihrer IV-Rente ansteht?

1. Unterlagen vorbereiten

  • Aktuelle medizinische Berichte
  • Dokumentation zur Arbeitsfähigkeit (z. B. Arbeitsversuche)
  • Haushaltstätigkeiten festhalten, falls relevant

2. Mitwirkungspflichten beachten

  • Fristen einhalten, IV-Schreiben beantworten
  • Änderungen sofort melden

3. Risiken realistisch einschätzen

  • Jede Revision bedeutet eine vollständige Neubeurteilung der Rente
  • Auch ein eigenes Gesuch um Rentenerhöhung kann zur Herabsetzung oder Aufhebung führen
  • Psychische Belastung durch das Verfahren
  • Rückforderungen bei Feststellung zu Unrecht bezogenen Renten

Tipp: Nur bei klar belegbarer Veränderung eine Revision beantragen.

4. Vorbescheid prüfen

  • Akteneinsicht verlangen, wenn nötig, um die Entscheidungsgrundlage zu verstehen
  • Innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einwand erheben, wenn Sie nicht einverstanden sind
  • Einwand gut begründen

5. Sich frühzeitig von Procap beraten lassen