Zugangsrampe: Breite und Gefälle

Wie breit muss eine Zugangsrampe bei einem öffentlich zugänglichen Gebäude ausgebildet werden, und welches Gefälle ist maximal zulässig?

In der SIA 500 wird unter der Ziffer 3.5 definiert, wie Rampen in der Erschliessung auszubilden sind. Die Breite von Rampen beträgt generell 1.20 Meter mit einem Gefälle von maximal 6%. Bei schwierigen Verhältnissen, die das Einhalten der Gefällsvorgaben verunmöglichen oder einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würden, kann das Gefälle auf die bedingt zulässigen maximal 12% erhöht werden (z.B. bei bestehender Bausubstanz). Gefälle über 6% erfordern jedoch beidseits Handläufe (siehe Merkblatt A120 Link öffnet in neuem Fenster.).

Podeste sind grundsätzlich mindestens 1.40 Meter breit auszubilden. In Gebäuden, die mit Aussenraumhilfsmitteln wie Rollstuhlzuggeräte oder Scooter zugänglich sind, müssen die Podeste gemäss Ziff. 3.4.3 verbreitert werden, damit sie mit einem Radius von 1.90 Metern befahren werden können (siehe Merkblatt A121 Link öffnet in neuem Fenster.).