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Dienstleistungen:

Wir erledigen für Sie alles, was Recht ist

Die meisten Menschen mit einer Behinderung sind wohl oder übel auf Versicherungsleistungen und gesetzlichen Schutz angewiesen. Nicht selten geraten sie jedoch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche derart in die Mühlen der Verwaltung, dass sie auf fachliche Hilfe angewiesen sind. Procap bietet ihren Mitgliedern in diesen Fällen partnerschaftliche Unterstützung.

Unser Team im Zentralsekretariat in Olten kennt sich aus in Fragen der Sozialversicherung. Spezialisierte und erfahrene Anwältinnen und Anwälte beraten Menschen mit den verschiedensten Behinderungen, sie führen die juristische Korrespondenz und vertreten berechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht. Mit ihrem entschlossenen und kompetenten Handeln in allen Fragen der Sozialversicherung ist Procap massgeblich dafür besorgt, dass die einschlägigen Gesetze auch tatsächlich im Sinne der Behinderten vollzogen werden.

Das sind die häufigsten Themen unserer Beratung:

  • Invalidenversicherung
  • Obligatorische Unfallversicherung
  • Berufliche Vorsorge
  • Obligatorische Krankenversicherung
  • Ergänzungsleistungen
  • Arbeitslosenversicherung (teilweise)

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Melden Sie sich bei Ihrer regionalen Kontaktstelle. Unsere Beraterinnen und Berater in den Sektionen organisieren gerne eine Rechtsberatung für Sie.

Zugangshürde beim Rechtsschutz für Nicht-Mitglieder

Der Procap-Rechtsdienst musste in den letzten Jahren eine stetig wachsende Zahl an Fällen bearbeiten. Die Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) erlauben jedoch keine Stellenaufstockung. Weil wir allen Mitgliedern unentgeltlich Rechtsschutz gewähren, gab es bisher für den Rechtsschutz bei Überlastung keine Steuerungsmöglichkeiten. Der Zentralvorstand hat deshalb eine Anpassungen beschlossen:

  • Einerseits wird als Notmassnahme die Möglichkeit eines temporären Aufnahmestopps im Rechtsschutzreglement verankert. Diese Massnahme soll jedoch nur im äussersten Notfall angewendet werden.
  • Andererseits wird von Neumitgliedern, die im Hinblick auf den kostenlosen Rechtsschutz unserem Verband beitreten, eine einmalige Eintrittsgebühr von 300 Franken erhoben. Bisherige Mitglieder sind von dieser Regelung nicht betroffen und erhalten auch weiterhin den Rechtsschutz im Rahmen des Mitgliederbeitrages kostenlos. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, diese Eintrittsgebühr zu bezahlen, und bei denen die Finanzierung auch nicht durch eine Drittstelle erfolgen kann, besteht die Möglichkeit eines Erlasses der Eintrittsgebühr. Damit garantiert Procap, dass niemand ausschliesslich aus finanziellen Gründen vom Rechtsschutz ausgeschlossen wird.

Die Dienstleistung des Rechtsdienstes bleibt für telefonische Anfragen, Besprechungen im Rahmen von Rechtssprechstunden und einfache schriftliche Auskünfte weiterhin auch für Nicht-Mitglieder unentgeltlich, solange kein Mandat durch unsere Anwälte übernommen wird.

 

Ratgeber für Eltern von behinderten Kindern vom Procap Rechtsdienst

Was steht meinem Kind zu?


Eltern mit einem behinderten Kind sind gefordert. Sie müssen sich schwierigen Fragen stellen und sich mit den komplizierten Bestimmungen der Sozialversicherung auseinandersetzen. Ein behindertes Kind zu haben bedeutet neben der aufwändigen Betreuungsarbeit oft auch grosse finanzielle Anforderungen.  Ein neuer Ratgeber von Procap führt durch den Dschungel der Gesetze.

Bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, welche der Rechtsdienst von Procap durchgeführt hat, zeigte sich immer wieder, wie gross der Bedarf an kompetenten Informationen zum Sozialversicherungsrecht bei Eltern von behinderten Kindern ist. Diese Nachfragen waren der Auslöser dafür, das gesammelte Fachwissen zum Thema in einem allgemein verständlichen Buch zusammen zu fassen. Martin Boltshauser, Pascale Hartman, Irja Zuber und Daniel Schilliger sind die Verfasser des Leitfadens «Was steht meinem Kind zu?». Neben einer einführenden Beschreibung der Invalidenversicherung, deren allgemeinen Aufgaben und Leistungen, werden auch die spezifischen Leistungsarten für Minderjährige wie beispielsweise medizinische, schulische und berufliche Massnahmen vorgestellt. Dies sind unter anderem Ansprüche auf Hilfsmittel, IV-Renten oder Intensivpflegezuschläge. Auch bestehende Ansprüche gegenüber andern Versicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Pensionskasse) werden behandelt und mit Ausführungen zum Verfahrensweg ergänzt.

Ermässigter Preis für Mitglieder

Der Ratgeber erscheint im August und kann zum Preis von Fr. 29.80 im Buchhandel bezogen werden. Mitglieder können das Buch zum vergünstigten Preis von nur Fr. 24.80.- direkt bei Procap Olten oder bei den Sektionen beziehen. Dieses Buch wird Eltern mit behinderten Kindern eine sehr grosse Hilfe sein. Der Leitfaden erscheint vorerst nur in deutscher Sprache. Ein Prospekt mit Bestelltalon kann ab sofort in Olten angefordert werden.   Bestellungen von Prospekt oder Buch an: Procap, Gerhard Protschka, Froburgstrasse 4, Postfach, 4601 Olten, E-Mail: Gerhard.protschka

 

Formular zur Berechnung der Hilflosenentschädigung

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Procap | Schweizerischer Invaliden-Verband | Froburgstrasse 4 | 4600 Olten
Tel. 062 206 88 88 | Fax 062 206 88 89 | Mail Zentralsekretariat | PC 46-1809-1