Bundesgesetzgebung
Das Diskriminierungsverbot in Art. 8 der Bundesverfassung legt die Grundlagen für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung fest.
Das Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG und die dazugehörigen Verordnungen und Erläuterungen geben wesentliche Regeln und Rahmenbedingungen für den Baubereich vor, welche in den kantonalen Bauvorschriften berücksichtigt werden müssen.
Die nachfolgenden „Erläuterungen zur Anwendung des BehiG im Baubereich“ stellen den aktuellen Erkenntnisstand über die genaue Bedeutung dieser Bestimmungen auf übersichtliche Weise dar.
- Erläuterungen zur Anwendung des BehiG im Baubereich
- Artikel 8 Bundesverfassung
- BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz)
- BehiV (Behindertengleichstellungsverordnung)
- Erläuterungen zur BehiV
- VböV (Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs)
- VAböV (Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs)
Procap Bauen | Froburgstrasse 4 | 4600 Olten
Tel. 062 206 88 50 | Fax 062 206 88 89 | Mail Bauen
| PC 46-1809-1
