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BehiG im Baubereich – Ein Erfolg?

Ein Kommentar von Bernard Stofer, Leiter des Procap-Ressorts Bauen, Wohnen, Verkehr


Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgetz BeHiG) erwirkte in den fünf Jahren seines Bestehens wichtige Impulse für die Verbesserung der Hindernisfreiheit im Baubereich: Für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen ist damit seit 2004 ein guter Standard in Kraft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist die Anforderung anerkannt, wonach öffentlich zugängliche Gebäude für alle Menschen zugänglich und benützbar sein müssen. Beigetragen hat auch das Beschwerderecht der Behindertenorganisationen, obwohl es nicht oft angewendet wird. Bei der Umsetzung fehlt es aber immer noch zu oft an der Konsequenz, vor allem bei Umbauvorhaben. Und im öffentlichen Raum stossen die Anforderungen nach Sicherheit und Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung weiter auf grosse Widerstände.

Für die wichtige Kategorie der Wohnbauten bringt das BehiG dagegen nicht viel, es gilt erst ab Gebäuden mit neun Wohnungen und erfasst so bloss ca. 20 Prozent der Wohnbauten. Zudem verlangt es nur den hindernisfreien Zugang bis zur Wohnungseingangstüre. Das seit 20 Jahren bewährte Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus, welches mit bescheidenen Anforderungen eine hinreichende Benutzbarkeit gewährleistet, bleibt leider unberücksichtigt. Damit das wichtige Anliegen der Integration von älteren und behinderten Menschen in die Gesellschaft realisiert werden kann, ist es nach wie vor unabdingbar, diese Lücke durch griffige Baugesetze in den Kantone zu kompensieren. Das ist bis heute erst zum Teil geschehen.

Die Hindernisfreiheit des gebauten Raumes müsste aber nicht nur auf der Grundlage des BehiG realisiert werden: Die dritte Säule im Modell der Nachhaltigkeit, die soziale Nachhaltigkeit verlangt, dass es zur dauerhaften Sicherung einer lebenswerten Gesellschaft allen Mitgliedern möglich sein muss, an der Gemeinschaft teilzunehmen. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn die Benützung der gebauten Umwelt für Alle möglich ist. Deshalb muss es bei allen Bauvorhaben, Programmen und gesetzgeberischen Massnahmen genau so selbstverständlich sein, den Zugang und die Benutzbarkeit zu verbessern, wie heute bei Massnahmen zum Energiesparen.

Dass wir von dieser Selbstverständlichkeit noch weit entfernt sind, haben die Konjunkturpakete des Bundes gezeigt: Trotz mehrfachen Interventionen von Procap und weiteren Behindertenorganisationen, wird kein einziges Programm für die Verbesserung der Hindernisfreiheit umgesetzt!

Siehe auch www.procap-bauen.ch

 

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