Altersgerechte und Rollstuhlgängige Wohnung inserieren
Um eine einheitliche Beurteilung der Rollstuhlgängigkeit von im Internet publizierten rollstuhlgängigen Wohnungen zu gewährleisten, bitten wir sie dringend, nur Wohnungen als rollstuhlgängig zu inserieren, welche den 6 Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen entsprechen.
1. Wenn Ihre Wohnung noch nicht im Internet publiziert ist:
Erfassen Sie Ihr Inserat bei einem der unten aufgeführten Immoportale und wählen Sie bei der Objektbeschreibung einfach das Kriterium „rollstuhlgängig“ aus.
2. Wenn Ihre Wohnung bereits bei einem der oben erwähnten Immoportale inseriert ist:
a) Wählen Sie in Ihren Inseraten bei der Objektbeschreibung einfach das Kriterium „rollstuhlgängig“ aus (bitte wenn möglich diese Variante wählen).
b) Wenn das Erfassungstool Ihres Immoportals oder Ihrer eigenen Immosoftware diese Möglichkeit nicht bietet, schreiben Sie GENAU das Wort „rollstuhlgängig“ in den Fliesstext des Inserates.




