Sonderbauten
Der Begriff Sonderbauten hat sich bei den Fachstellen des hindernisfreien Bauens als nützlicher Oberbegriff für Bauten mit erhöhten Anforderungen an die Hindernisfreiheit etabliert und bewährt.
Unter Sonderbauten wird einerseits die heterogene Gruppe der öffentlich zugänglichen Bauten, die zur Pflege und Betreuung von Personen dienen, verstanden, z.B. Spitäler, Rehabilitationsstätten und Pflegeheime.
Andererseits gehören auch spezifische Wohnnutzungen dazu, namentlich Wohnheime, Alterswohnungen und dergleichen.
Diese Bauten müssen in der Regel nicht nur minimal, sondern optimal rollstuhlgerecht konzipiert sein, nicht zuletzt wegen des erhöhten Platzbedarfes für Betreuungspersonen. Das bedeutet, dass die Minimalanforderungen der Norm SIA 500 für viele Bauteile nicht ausreichend sind und entsprechend angepasst werden müssen (als Minimalstandard ist jedoch die SIA 500 in jedem Fall für alle Bauteile einzuhalten).
Es gibt keine allgemein verbindlichen Normen oder Empfehlungen für Sonderbauten. Für diese Bauten sind primär die spezifischen, dem jeweiligen Zweck des Objektes entsprechenden Anforderungen vorrangig, sie müssen mit den Betreibern genau geklärt werden. Die folgenden Merkblätter und Dokumente können dabei als Leitlinie hilfreich sein:
Bestellung Merkblatt: Rollstuhlgängigkeit bei Sonderbauten (SFBB 10/95)
Procap Bauen
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