Revision 6b
Die IVG-Revision 6b bringt schmerzhafte, unsoziale Sparübungen, die einzig und allein auf dem Buckel von Menschen mit Behinderung ausgetragen werden sollen. Heute schon ist klar, dass die Vorlage die soziale Sicherheit und die Existenz von Menschen mit Handicap gefährden würde. Damit könnte die inzwischen 50-jährige IV definitiv nicht mehr als Sozialwerk gelten.
Procap fordert vom Bundesrat und vom Parlament markante Korrekturen. Andernfalls erachtet Procap ein Referendum gegen diese Vorlage als notwendig und sinnvoll.
Die Rentenrevision 6b greift massiv in bestehende IV-Rentenrechte ein. Unabhängig von der Behinderung und der Situation der Betroffenen, werden Renten gekürzt. Am Schlimmsten trifft es Schwerbehinderte. Sie verlieren bis zu 37,5 Prozent ihrer Rente. Dies obwohl die Bundesverfassung vorschreibt, dass IV-Renten Existenz sichernd sein sollen.
Mit den massiven Rentenkürzungen will der Bundesrat nicht nur das Defizit der IV ausgleichen, sondern es sollen die in der Vergangenheit angehäuften Schulden abgebaut werden. So sind auch Sparmassnahmen wie Einschränkungen bei den IV-Anlehren für Jugendliche mit Behinderung geplant.
Procap lehnt wie alle anderen Mitglieder der Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe (DOK) diese unausgewogene Vorlage auf der ganzen Linie ab. Diese Revision löst die anstehenden Probleme nicht und führt volkswirtschaftlich nur zu einer Verschiebung der finanziellen Lasten zu anderen Kassen (Ergänzungsleistungen) oder zu Kantonen und Gemeinden (Sozialhilfe).
Die Sanierung der IV-Finanzen kann nur durch einen ausgewogenen Mix erreicht werden, der neben Leistungskürzungen auch zusätzliche Einnahmen vorsieht. Eine Anpassung der Beiträge, wie das in anderen Sozialversicherungen üblich ist, wäre durchaus vertretbar und sinnvoll. Eine solche Anpassung wurde seit über 15 Jahren nicht mehr vorgenommen.
Procap engagiert sich seit seiner Gründung für eine sichere, soziale und solidarische IV und wehrt sich dagegen, dass die IV als wichtiges Sozialwerk ausgehöhlt wird.
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