Qualitätssicherung
Wer kontrolliert die Rollstuhlgängigkeit der Wohnungen?
Grundsätzlich erscheinen bei Procap nur Wohnungen, welche von den Anbietenden als "rollstuhlgängig" deklariert sind.
Bei der Quelle Immomarktschweiz können im Moment aufgrund von instabilen ID-Nummern noch Wohnungen erscheinen, welche nicht rollstuhlgängig sind. Sie können dies überprüfen, indem Sie schauen, ob im Originalinserat bei den Details unter "Weiteres" das Kriterium "rollstuhlgängig (inkl. Bad)" erscheint. Fehlt dieses Kriterium, ist die Wohnung auch nicht rollstuhlgängig.
Eine umfassende Kontrolle der Rollstuhlgängigkeit ist von zentraler Stelle aus nur bedingt möglich. Die korrekte Deklaration der rollstuhlgängigen Wohnungen wird aber durch folgende Massnahmen erreicht:
Es liegt im eigenen Interesse der Wohnungsanbietenden, die Rollstuhlgängigkeit der Wohnungen korrekt zu deklarieren, um unnötigen Aufwand mit Besichtigungen und Rückfragen zu vermeiden.
Bei etwa 80% der Verwaltungen werden die Inserate mittels eines speziellen Erfassungstools erfasst. Das Erfassungspersonal wird bei den meisten Verwaltungen über die Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen im Rahmen von Schulungen informiert.
Viele Inserenten fügen den Internet-Inseraten einen Grundriss bei. Anhand dieser Grundrisse können wir Wohnungen stichprobenweise begutachten. Nicht ersichtlich sind allerdings Stufen und Schwellen (zum Beispiel beim Balkon).
Procap führt bei den Immobilienfirmen in Zusammenarbeit mit Immoclick eine laufende Sensibilisierungskampagne für die korrekte Deklaration von rollstuhlgängigen Wohnungen im Internet unter Berücksichtigung der Minimalanforderungen durch.
Am besten rufen Sie in jedem Fall vor einer Besichtigung noch beim Anbietenden an und fragen Sie ihn, ob die Wohnung wirklich rollstuhlgängig ist.
Perfekte rollstuhlgängige Wohnungen gibt es nicht ab der Stange. Jede Person ist auf Anpassungen angewiesen, welche auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind (zum Beispiel Haltegriffe). Wir gehen davon aus, dass die Eigentümer damit einverstanden sind, dass solche behinderungsbedingten Anpassungen (dazu gehören auch das Umbauen von Türen, Änderungen in Bad und Küche, und anderes mehr) an der Wohnung vorgenommen werden. Diese Anpassungen werden bei IV-Leistungsbezügern normalerweise von der IV übernommen. Manchmal ist es sogar möglich, Hindernisse mit geeigneten Hilfsmitteln zu überwinden.
Wir empfehlen Ihnen, solche Anpassungen vorab mit dem regionalen Bauberater abzuklären. Der Bauberater kann sehr schnell feststellen, ob Anpassungen bei der entsprechenden Wohnung Sinn machen und wird Ihnen in der Regel auch helfen können, sich mit der Verwaltung zu einigen. Die Erfahrung zeigt, dass die Vermieter schlussendlich meistens mit den notwendigen Anpassungen einverstanden sind.



