Persönliche Assistenz suchen und anbieten
Seit Anfang 2011 haben Menschen mit Behinderung, die selbstständig leben und wohnen, die Möglichkeit, für die Betreuung zu Hause den sogenannten «Assistenzbeitrag» zu beziehen. Diese finanzielle Leistung der IV macht es möglich, jemanden für eine bestimmte Anzahl Stunden anzustellen, um verschiedene Verrichtungen des Alltags oder gewisse pflegerische Leistungen ausführen zu lassen.
Anmeldung und weitere Informationen
Auf folgenden Webseiten können behinderte Menschen als Arbeitgeber nach persönlicher Assistenz suchen und persönliche AssistentInnen ihre Dienste anbieten. Beide Angebote sind kostenlos:
Procap
Treffpunkt Arbeit (RAV), nur Pensen ab 30 %
FassiS
Was ist Persönliche Assistenz?
Oft können Menschen mit Behinderung wegen ihrer Beeinträchtigung viele Tätigkeiten nicht oder nur unter grossen Mühen selbstständig ausführen. Deshalb brauchen sie zur Bewältigung des Alltages in der eigenen Wohnung, beim Besuch der Regelschule oder in einer Erwerbstätigkeit Unterstützung. Eine besondere Form dieser Unterstützung ist die Persönliche Assistenz. Dabei entscheidet der behinderte Mensch selbst (oder dessen juristische Vertretung), von wem, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form, Art und Umfang und in welchem Ablauf die Hilfestellung erbracht werden soll.
Persönliche AssistentInnen benötigen für eine Anstellung in der Regel weder spezifische Vorkenntnisse noch eine Fachausbildung – müssen aber die Rolle der Behinderten (deren Angehörigen) als Arbeitgebende akzeptieren. Sie helfen dem Menschen mit Behinderung auf Anweisung beim Aufstehen und zu Bett gehen, bei der Körperpflege, beim Einkaufen, Kochen und anderen Haushaltarbeiten, bei gesellschaftlichen Kontakten ausser Haus, beim Zahlungsverkehr und der Korrespondenz, bei der Bildung und Arbeit sowie nachts.
Das daraus resultierende Arbeitsverhältnis unterliegt dem Obligationenrecht (OR), und es sind die ordentlichen Sozialversicherungsbeiträge auszurichten. Die weiteren Details der Arbeitsbedingungen wie Umschreibung der Aufgaben der AssistentInnen, Höhe des Lohnes oder Arbeitszeiten regeln die behinderten Personen und ihre Angestellten eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Teilzeitpensen sind möglich.
