Kantonale Bauvorschriften
Die Vorschriften über das hindernisfreie (behindertengerechte) Bauen unterscheiden sich sehr stark von Kanton zu Kanton.
Für die Kategorie der Öffentlich zugänglichen Bauten sind - trotz unterschiedlicher Formulierungen - diese Unterschiede unerheblich, weil das übergeordnete BehiG für diese Kategorie schweizweit einen klar definierten engen Rahmen setzt.
Für die Kategorie der Wohnbauten hingegen wirken sich diese Unterschiede sehr stark aus, da die grosse Mehrheit der Kantone in ihren Vorgaben wesentlich weiter geht als das BehiG, welches nur wenige und wenig einschneidende Anforderungen an diese Kategorie stellt.
Auch die Bestimmungen über die Bauten mit Arbeitsplätzen sind auf der Ebene BehiG wenig einschneidend, allerdings haben bis heute erst wenige Kantone diese Lücke mit griffigen Bestimmungen ergänzt.
Zu beachten ist ferner, dass einzelne Gemeinden mit ihren Bestimmungen über die kantonalen Vorschriften hinausgehen oder Ausnützungsboni für das hindernisfreie Bauen gewähren.
Die nach Kantonen gegliederte Liste der Baugesetze, Verordnungen, Dekrete und dergleichen wird laufend aktualisiert.
Erläuterungen und Kommentare
Das Dokument Musterbestimmungen für die Kantonale Baugesetzgebung zeigt auf, welche Elemente für eine wirkungsvolle praxisnahe Gesetzgebung über das hindernisfreie Bauen notwendig sind. Die Bestimmungen wurden aus den Erfahrungen in den verschiedenen Kantonen entwickelt, sie umfassen Elemente, die sich seit Jahren in der Praxis bewährt haben und berücksichtigen die Vorgaben und die Struktur der neuen Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten.
Zu einzelnen Kantonen sind zudem Kommentare vorhanden, welche die Umsetzung und die Hintergründe der Bestimmungen über das hindernisfreie Bauen ausleuchten:
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