Alle haben das Recht, eine Arbeit zu haben
Procap hat eine Infostelle zu Fragen der Arbeitsintegration eingerichtet. Die Infostelle soll vor allem aktuellen und potentiellen Arbeitgebern zur Verfügung stehen, die Fragen zum Sozialversicherungsrecht haben. Damit sollen Schwellenängste bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung abgebaut werden. Arbeitgeber/-innen, die einen Mitarbeiter auch nach Eintritt der Behinderung weiterbeschäftigen, erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zu sozialversicherungssrechtlichen Themen.
Die Parteien und Wirtschaftskreise betonen vor der 5. IVG-Revision immer wieder, dass gemäss dem Motto «Arbeit vor Rente» Menschen mit einer Behinderung in der Arbeitswelt teilnehmen sollen. Procap teilt diese Meinung – Menschen mit einer Behinderung sind nicht einfach «die Schwachen unserer Gesellschaft» - im Gegenteil. Menschen mit einer Behinderung beweisen in ihrem von Hürden geprägten Alltag Energie, einen starken Willen und viel Kreativität. Sie haben der Wirtschaft und der Gesellschaft deshalb auch viel zu bieten.
Interessierte Arbeitgeber können via Mail ihre Fragen (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht) an Procap Schweiz stellen.
Kontakt: arbeitsintegration(at)procap.ch
Procap Rechtsdienst
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